Laut Medienberichten vom 8. Mai (KST) hat die 62. Zivilkammer des zentralen Bezirksgerichts Seoul die von der Verwaltungsgesellschaft eingereichte Klage auf Rechte an geistigem Eigentum abgewiesenATTRAKTIONgegen die ProduktionsfirmaDie Geber.
Zuvor reichte ATTRAKT eine Klage wegen geistigen Eigentums gegen The Givers wegen des Songs ein.Amor\' gesungen vonFÜNFZIG FÜNFZIGProblematisierung der Tatsache, dass der gesetzlich anerkannte Schöpfer des Liedes, The Givers, ausschließlich alle Rechte besaß, das Lied für kommerzielle Zwecke zu nutzen und aus dieser kommerziellen Nutzung Gewinne zu erzielen.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die geistigen Eigentumsrechte von „Cupid“ ausschließlich bei The Givers lagen, einschließlich des Rechts, anderen Parteien die Erlaubnis zur Nutzung oder Aufführung des Liedes zu erteilen. Während ATTRAKT versuchte, seine Argumente zu vertreten, indem er behauptete, dass das Lied es sei„gemeinsam erstellt von The Givers und ATTRAKT“Das Gericht wies die Ansprüche mit der Begründung ab, dass The Givers das Lied im Alleingang von seinen Originalkomponisten für den weltweiten Vertrieb gekauft hätten.
Dies bedeutet, dass ATTRAKT jegliche Ansprüche auf das Lied „Cupid“ und seine mit Originalmitgliedern neu gegründete Girlgroup FIFTY FIFTY verloren hatBring es mitund 4 neue Mitglieder können keine neue Version von „Cupid“ neu aufnehmen.
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