ATTRAKT gibt die Entscheidung bekannt, Berufung gegen die Gerichtsentscheidung einzulegen, mit der The Givers als Urheberrechtsinhaber von „Cupid“ von FIFTY FIFTY anerkannt werden.

\'ATTRAKT

Verwaltungsgesellschaft ATTRAKTIONbereitet sich darauf vor, gegen die Entscheidung des Seoul Central District Court über die umstrittenen geistigen Eigentumsrechte des Liedes Berufung einzulegen.Amor\' vonFÜNFZIG FÜNFZIG.

Zuvor hatte das Seoul Central District Court am 8. Mai (KST) die von ATTRAKT gegen die Produktionsfirma eingereichte Klage auf Rechte an geistigem Eigentum abgewiesenDie GeberdadurchAnerkennung der Geber als gesetzlich eingetragene Eigentümer des gesamten geistigen Eigentums im Zusammenhang mit „Cupid“.



Im Anschluss an die Entscheidung des Gerichts erklärte ATTRAKT:„Wir prüfen derzeit die geltenden Gesetze zu geistigen Eigentumsrechten und bereiten die Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Fall vor.“ 

Ursprünglich im Jahr 2023 veröffentlicht, erlebte „Cupid“ von FIFTY FIFTY in diesem Jahr einen beispiellosen Erfolg in den Billboard-Charts und erreichte Platz 17.Heiße 100\' und bleibt insgesamt 25 Wochen im Diagramm. The Givers, eine Produktionsfirma, die damals von ATTRAKT mit der Produktion des Songs für FIFTY FIFTY beauftragt wurde, registrierte alle geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit der Single beim Korea Music Copyright Associationim eigenen Namen im März 2023.