Schauspielerin „A“ erhielt 48 Millionen KRW (ca. 33.000 US-Dollar) Entschädigung, nachdem sie durch eine Schönheitsoperation Verbrennungen zweiten Grades erlitten hatte

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Am 20. März wurde berichtet, dass einer bekannten Schauspielerin namens „A“ eine Entschädigung in Höhe von 48039295 KRW (ungefähr 000) zugesprochen wurde, nachdem sie sich bei einem kosmetischen Eingriff in einer Hautklinik Verbrennungen zweiten Grades im Gesicht zugezogen hatte.



Nach Angaben des Herald Business vom 20. hat die 18. Zivilkammer des Zentralbezirksgerichts Seoul (Vorsitzender Richter)Park Joon Min) entschied zugunsten der Schauspielerin „A“ in einer Schadensersatzklage über 200 Millionen (ca. 6500) gegen den Dermatologen „B“ aus einer Klinik in Seocho-gu Seoul. Das Gericht erkannte die Fahrlässigkeit von „B“ an und ordnete eine Entschädigung in Höhe von 48039295 KRW (ca. 000) an.

Die Schauspielerin „A“ begann ihre Schauspielkarriere im Jahr 2012 und erlangte Bekanntheit durch Hauptrollen in Dramen wie „ \'Die Würde eines Gentlemans\'Und \'Entdeckung der Liebe.\' Sie trat kürzlich auch in einer Varieté-Show auf.

Im Mai 2021 unterzog sich \'A\' drei kosmetischen Eingriffen unter Sedierung zur Faltenverbesserung, darunter Ultraschall- und Laserbehandlungen. Der Eingriff führte jedoch zu Verletzungen an ihrer linken Wange. Trotz der sichtbaren Verletzung legte „B“ lediglich einen Hydrokolloidverband an und ergriff keine weiteren Maßnahmen.



Später wurde bestätigt, dass „A“ Verbrennungen zweiten Grades erlitten hatte. Seit 2021 hat sich \'A\' rund 50 Behandlungen einschließlich Narbenwiederherstellungsverfahren in anderen Kliniken unterzogen. Während sich die Verletzung im Laufe der Zeit besserte, deuteten medizinische Untersuchungen darauf hin, dass die Narbe aus einer Entfernung von zwei bis drei Metern sichtbar bleibt, was bei Gesprächen bemerkt werden konnte.

Die Verletzung beeinträchtigte auch die berufliche Arbeit von A. Sie musste kurz nach dem Vorfall ein Wochenenddrama drehen, bei dem computergenerierte Bilder (CG) erforderlich waren, um die Narbe abzudecken. Die Kosten für die CG-Arbeit beliefen sich auf 9,55 Millionen KRW (ca. 6520 US-Dollar).

Das Gericht erklärte„In der Krankenakte gibt es keine Aufzeichnungen darüber, dass die Intensität oder Energiezufuhr des Eingriffs angepasst wurde.“Das Gericht stellte weiter fest„B“ konnte die Intensität des Eingriffs nicht an die Reaktionen von „A“ (wie Hitze und Schmerzen) unter Sedierung anpassen.



Unter Berücksichtigung von „As“ Beruf, bei dem das Aussehen direkten Einfluss auf ihren wirtschaftlichen Wert hat, sprach das Gericht eine Entschädigung in Höhe von insgesamt etwa 48 Millionen KRW (ca. 000) zu – weniger als die ursprünglich von „A“ geforderten 200 Millionen KRW (ca. 6500). Die Aufteilung umfasst 11,16 Millionen KRW (ca 53) für Einkommensverluste und 25 Millionen KRW (071) für psychische Schäden. Allerdings schloss das Gericht die CG-Kosten vom Schadensersatz aus.

Weder „A“ noch „B“ legten gegen die Entscheidung Berufung ein, wodurch das Urteil endgültig wurde.